Dienstag, 26. Juli 2016


Rechteträger


Rechteträger sind Personen, die ihre Abstammung nach 1913 ableiten können
(auch Aktiv legitimierte für Berlin und Deutschland als Ganzes genannt).
Dies sind Personen die den Staatsangehörigkeitsausweis besitzen.

Wie und wodurch kann man Rechteträger werden und wofür brauche ich dies alles überhaupt?
Was ist der Staatsangehörigkeitsausweis  (auch Gelber Schein genannt) ???
Um den Gelben Schein ranken sich viele Mythen, die nun hier versucht werden auszuräumen. Um zu verstehen was dieser Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) ist  müssen wir nochmal in die Vergangenheit. Der letzte völkerrechtliche Stand des Deutschen Reichs (Deutschland) ist vom 27. Juli 1914 (ein Tag vor Ausbruch des 1. Weltkriegs). Seit dem Putsch vom  9. November 1918 an dem ein einzelner Mann  durch niemand legitimiert die Weimarer Republik ausgerufen hat, haben sich die Rechte der Bürger nach und nach verringert. Egal ob das die Weimarer Republik, das dritte Reich oder die BRD/DDR war; durch einen schleichenden Prozess wurden die Rechte immer mehr eingekürzt. Mit dem dritten Bereinigungsgesetz vom Dezember 2010 wurde die letzte Stufe erreicht bei der die Staatsangehörigkeit mit nichts mehr hinterlegt war; was für Bürger de facto die Staatenlosigkeit  bedeutet und diese somit komplett entrechtet wurden.
Die Alliierten haben das Deutsche Reich in verschiedene Besatzungszonen eingeteilt; ein Teil wird von Frankreich, Polen, usw. verwaltet genauso wie die BRD den Hauptteil der Fläche des Deutschen Reichs verwaltet.
Das muss man sich ungefähr nun so vorstellen die alliierten Streitkräfte haben die militärischen Truppen Deutschlands besiegt  und zerschlagen. Für die Verwaltung laufen auf dem Gebiet jede Menge Menschen rum wo Sie aber nicht wissen wer dies ist und welchen Rechtsstand Sie haben.
Normalerweise ist es die Aufgabe des Staates festzustellen wer sich hier aufhält. Die Verwaltung der BRD hat dies zur Holschuld gemacht.
Übrigens:
Da die Verwaltung aber mit den Bürgern agieren kann ist jedem Bürger ein Personalausweis auszustellen. Dieser Personalausweis bekommt laut dem Übereinkommen über die Rechtstellung der Staatenlosen (vom 28. September 1954) jeder der auf dem Hoheitsgebiet eines Staates von diesem bzw. deren eingesetzte Verwaltung (wie im Falle des Deutschen Reichs) sich aufhält und keinen gültigen Reiseausweis hat.
Dieser  Personalausweis stellt ebenso wenig wie der Reisepass ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dar.

Das heißt soviel, dass jeder Bürger sich selbst bei der Verwaltung melden muss um für die Verwaltung die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit prüfen zu lassen.
Hier passiert nun folgendes:
Durch den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit, die an sich schon eine Willenserklärung ist, mit den zugehörigen Abstammungsunterlagen sagt der Bürger zur Verwaltung:
Nach meinen Unterlagen zu folge besitze ich neben der Angehörigkeit „deutsch“ noch eine weitere und zwar die in einem Bundesstaat z.B. Kgr Preussen; zu Zeiten des völkerrechtlichen Staates, siehst du liebe Verwaltung das auch so?
Die Verwaltung prüft nun diese Unterlagen und legt eine Akte an  (Verwaltungsakt wurde ausgelöst).
Zum Schluss kommt, im Normalfall, die Verwaltung zu einem positiven Ergebnis und quittiert dies in Form eines Bescheids; dem Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein).
Im weiteren Verlauf werden diese Bürger in das ESTA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) eingetragen und in den Melderegistern der Gemeinde vermerkt unter dem Punkt Glaubhaftmachung.

Was ist nun passiert?
Die Verwaltung hat für sich festgestellt, dass diese Person:
  • Deutscher Staatsangehöriger ist
    • Besitz einer Staatsangehörigkeit auf dem Gebiets- Rechtsstand Deutschland
      (sie sagt nicht welche (z.B. KGR Preussen; kann und darf sie nicht)
    • dadurch ist diese Person laut EGBGB Art. 5 zu behandeln
      (nach gültigen Gesetzen)
  • Durch die Rechtstellung wird wieder die natürliche Person festgestellt
    • dadurch erlangt die Person die bürgerlichen Ehrenrechte wieder

Nun wurde ein Wandel erzeugt vom vermuteten Staatenlosen zum deutschen  Staatsangehörigen bzw. vermuteten Bundesstaatsangehörigen (Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat)
Hier ist nun ein elementarer Punkt erreicht da es hier viele Falschaussagen, Gerüchte oder Halbwissen gibt.
Die Verwaltung bestätigt dieser Person überhaupt nichts. Weder die Staatsangehörigkeit noch sonst irgendetwas. Sie stellt nur für sich fest das dem so ist. Mit einem selbst hat dieser Vorgang rein gar nichts zu tun. Darum ist es auch egal wie viele Schwingen der Adler auf dem Gelben Schein hat oder das der der Name der Verwaltung steht (Bundesrepublik Deutschland); es ist ihr Formular (Quittungsbeleg über einen Feststellungsakt) da können die machen was sie wollen.

Nützliche Infos:
Dieser ist erforderlich um bei der Gemeindebelebung die Bürgerlichen Ehrenrechte anzuwenden
Wer z.B. im Ausland heiraten will der benötigt dazu den Staatsangehörigkeitsausweis; da dies die einzige Feststellung ist einer Verwaltung womit andere Verwaltungen arbeiten können.
Eine sogenannte NAZI-Staatsangehörigkeit; was von einigen Leuten immer wieder probagiert wird, hat es nie gegeben und konnte es auch nie geben; da auch das 3. Reich eine Verwaltung war. Das einzige was Adolf Hitler damals machte ist das er die Angehörigkeit in den Ländern (Weimarer Republik) abgeschafft hatte. Wohlgemerkt nicht die Bundesstaatenangehörigkeit; auf die hatte er als Verwaltung keine Zugriff; nur die in den Bundesländern und die gab es so eh nicht in der Form.
Wenn eine Ableitung nach 1913 (in einem Bundesstaat) nicht möglich ist sollte dieser Feststellungsantrag trotzdem gemacht werden auch wenn dann nach 1937 oder wann auch immer abgeleitet wird da eine Feststellung mit weniger Rechten  immer besser ist wie gar nichts zu haben.
Weitere Informationen hierzu oder Tips zum Ausfüllen können auf folgenden Seiten nachgelesen werden: